Frank Kossmann
Versicherungsmakler
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Naturheilmittel liegen bei vielen Menschen im Trend: Wenn es zwickt oder schmerzt, bevorzugen immer mehr Patienten eine sanfte, natürliche Therapie statt der klassischen Schulmedizin. Doch alternative Naturheilverfahren und homöopathische Behandlungen werden von den Gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht oder nur eingeschränkt bezahlt. Wer Beschwerden und Krankheiten vollumfänglich behandeln lassen möchte, kann seinen Krankenschutz über private Zusatzbausteine „alternativ“ ergänzen.
Mit dem entsprechenden Tarif zahlt die private Krankenversicherung Leistungen nach dem sogenannten Hufelandverzeichnis. In diesem sind sämtliche alternative Behandlungsmethoden aufgeführt, die in der Praxis bereits erfolgsversprechend angewandt wurden und von der privaten Krankenversicherung gezahlt werden. Hierzu gehören unter anderem:
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung haben Patienten neben alternativer Behandlungsformen auch Zugriff auf andere Leistungserweiterungen, wie beispielsweise Psychotherapie, Sehhilfen, Hörgeräte und Vorsorgeuntersuchungen. Zwischen den einzelnen Tarifen gibt es große Unterschiede, daher sollte die Auswahl nicht allein über den Beitrag erfolgen. Wichtiger ist, dass die gewünschten Leistungen auch umfassend inkludiert sind.
Manche Tarife verlangen beispielsweise, dass eine alternative Behandlungsmethode durch einen Arzt erfolgt, andere Tarife umfassen auch die Behandlung durch einen Heilpraktiker. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich ausgiebig beraten lassen.
Sichern Sie sich die bestmögliche Gesundheitsversorgung über private Zusatzbausteine...