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Kundenmagazin 2020/12

Kundenmagazin | Dezember 2020


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Frank Kossmann
Versicherungsmakler
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Absicherung in der Elternzeit

„Ich bin schwanger“: Dieser Satz gehört sicherlich zu den schönsten im Leben und bildet den Startschuss für jede Familie. Werdende Eltern planen fortan mit viel Leidenschaft den Nestbau. Aus Büros werden Kinderzimmer und das Angebot schwedischer Einrichtungshäuser kennen sie bald auswendig. Schließlich soll alles perfekt sein, wenn es dann soweit ist.

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Bis zur Geburt können Eltern hinter viele wichtige Erledigungen bereits einen Haken machen. Denn die Zeit wird immer kostbarer. So zum Beispiel die Elternzeit. Bis zu 36 Monate kann Mann oder Frau die Arbeit ruhen lassen und sich stattdessen voll ums Kind kümmern. Die wichtigsten Fragen, die Sie bereits vorher klären können:

Wer darf Elternzeit beantragen?

Jeder Arbeitnehmer hat das gesetzlich verbriefte Recht, in Elternzeit zu gehen. Ob Mutter oder Vater, ob Vollzeit-, Teilzeit- oder Mini-Job ist für den Rechtsanspruch auf Elternzeit vollkommen egal. Zu beachten gilt es lediglich die folgenden Punkte:

  • Das Kind muss mit der in Elternzeit gehenden Person zusammenwohnen.
  • Das Kind muss von der in Elternzeit gehenden Person selbst betreut werden, darf folglich nicht in Vollzeit in die Kita gegeben werden.
  • Die in Elternzeit gehende Person darf in dieser Zeit nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten.
  • Maximal können Eltern drei Jahre Elternzeit beantragen; aufgeteilt werden kann diese in bis zu drei Zeitabschnitte.
  • Elternzeit kann für Kinder bis zum achten Lebensjahr beantragt werden.

Wann muss Elternzeit beantragt werden?

Wer bei seinem Arbeitgeber Elternzeit beantragt, muss dies mindestens sieben Wochen vor Antritt erledigen. Bei Frauen wird der sechswöchige Mutterschutz bei der Beantragung der Elternzeit mitberechnet.

Was passiert mit der Krankenversicherung während der Elternzeit?

Ob auch in der Elternzeit Beiträge für die Krankenversicherung zu zahlen sind, hängt davon ab, wie Sie versichert sind.

Gesetzlich versichert Gesetzlich versichert, Teilzeitjob während Elternzeit Freiwillig gesetzlich versichert Privat versichert
Sie müssen keine Beiträge zahlen. Beitragsfreiheit gilt nur Elterngeld, für Teilzeitstelle müssen Beiträge gezahlt werden. Sie müssen Beiträge zahlen. Sie müssen Beiträge zahlen.


Zwar müssen Menschen mit privater Krankenversicherung auch in der Elternzeit weiter die Beiträge für die Krankenversicherung zahlen, zumal der Beitragszuschuss des Arbeitgebers in dieser Zeit entfällt, dafür fällt aber in der Regel ihr Krankengeld höher aus. Einige private Versicherer bieten spezielle Tarife an, die eine beitragsfreie Zeit von sechs bis zwölf Monaten umfassen.

Versicherungsschutz überprüfen

Neben der Krankenversicherung lohnt es sich für Eltern, auch den übrigen Versicherungsschutz einer genauen Prüfung zu unterziehen: Denn mit dem eigenen Kind steigt die Verantwortung merklich. Einkommensabsicherung, Unfall- und Gesundheitsvorsorge spielen auf einmal eine ganz andere Rolle als noch zu kinderlosen Zeiten.


Versicherungsschutz während der Elternzeit sicherstellen

Ich berate Sie gerne, wenn Sie Fragen zum passenden Rundum-Schutz für Ihre Familie haben. 

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